Die wesentlichen Fragen zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner müssen geklärt sein,
d.h. es darf kein Streit über das Sorgerecht, den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich bestehen oder absehbar sein.
Scheidungen sind dynamisch oder können es werden. Einen „Rosenkrieg“ können Sie nicht „online“ führen. Und: Auch kein verantwortungsvoller und erfahrener Familienrechtler kann dies! Gibt es Auseinandersetzungen, vielleicht auch nur Missverständnisse, dann bedeutet dies in der Regel einige, häufig auch längere persönliche Besprechungstermine. Ihr Anwalt muss dann für Sie vor Ort erreichbar sein.
Für den Großraum südlich von Hamburg finden Sie hier unsere Homepage: www.anwalt-winsen.de
Ansonsten: die Technik macht es möglich, dass
Ihre Zeit und Ihre finanzielle Belastung
für das leidige Scheidungsunternehmen auf das absolute Muss beschränkt werden können!
Ihren Scheidungsantrag können Sie online über das Scheidungsformular bei uns beauftragen.
Dies Formular erreichen Sie mit einem Klick auf den Pfeil unten auf der Seite. Es
ist zwar sehr umfangreich, aber wir haben uns schon auf die nötigsten Fragen beschränkt.
Das
Formular übersenden Sie uns online. Dadurch ist es für Sie auf einfachem und unbürokratischen
Weg möglich, Ihren Scheidungsantrag erstellen zu lassen. Nachdem wir die notwendigen
Informationen erhalten haben, erstellen wir umgehend online einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages.
Sie werden auch über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Wir übersenden Ihnen dann auf dem normalen Postweg ein Vollmachtsformular und eine Kostenvorschussrechnung.
Die Vollmacht senden Sie bitte unterschrieben im Original zurück. Wie gesagt: Es geht nicht alles online.
Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder können Sie dagegen wieder mailen.
Das Formular und die notwendigen Erläuterungen finden Sie hier: (VKH-Erklärung und Erläuterungen) .
Wenn Sie uns die Vollmacht übersandt haben, der Vorschuss bezahlt ist bzw. die vollständige Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse uns erreicht hat, werden wir Ihren Scheidungsantrag bei dem für Ihre Scheidung zuständigen Gericht einzureichen.
Mit dem Übermitteln des Scheidungsformulars allein gehen Sie also zunächst keine
Verpflichtung ein.
Sollten Sie mit einer Frage im Formular nicht zurecht kommen oder
sich nicht sicher sein, was in Ihrem Fall dort einzutragen ist, kontaktieren Sie
uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.